Grund- und Oberschule
"Mina Witkojc" Burg (Spreewald)

Hausordnung

Allgemeine Grundsätze:

Jeder Schulangehörige hat durch sein persönliches Verhalten dazu beizutragen, dass die Achtung und die Würde des Einzelnen gewährleistet sind. Gegenseitige Rücksichtnahme, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie ein freundlicher Umgangston bestimmen das Zusammenleben im Schulalltag.
Wir dulden an unserer Schule keine extremistischen, homophoben, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Gesinnungen, weder durch Wort und Schrift noch durch entsprechende Symbole, Gesten oder Kleidung.
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann! Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen. Konstruktive Kritik ist erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit seiner Kritik verbessern möchte.


Spezielle Festlegungen:

  1. Das Schulgelände ist kein öffentlicher Aufenthaltsbereich. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden.
  2. Bis zum Vorklingeln (7:35 PS, 7:55 Sek) ist der Aufenthalt für Schüler nur auf dem Schulhof erlaubt. Bei Regen dienen die unteren Gänge als Aufenthaltsraum.
  3. In den Fach – und Klassenräumen, den Werkstätten und der Turnhalle gelten die festgelegten Normen und Verhaltensweisen.
  4. Für alle elektronischen Geräte (besonders: Handy, Smartwatch, Inear-Kopfhörer), die nicht dem Unterricht dienen gilt, a) Primarstufe: Sie bleiben während des gesamten Schultages offline (Flugmodus) in der Schultasche. b) Sekundarstufe : Sie bleiben während dieser Zeit offline (Flugmodus). Der jeweilige Fachlehrer legt den Verbleib dieser Geräte während der Unterrichtszeit fest (Schultasche, Handygarage, Lehrertisch, …). Ausnahmen der Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken regelt der unterrichtende Lehrer. Laut §3 der Verordnung zu Erziehungs – und Ordnungsmaßnahmen kann der Fachlehrer bei Zuwiderhandlungen die Geräte bis zum Ende des Schultages einziehen. Bei einer Leistungsüberprüfung zählt ein Verstoß als Betrugsversuch.
  5. Das Filmen und Fotografieren mit den eigenen elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände verboten (DSGVO). Ausnahme sind Aufnahmen für Unterrichtszwecke oder wenn alle abgebildeten Personen (Erziehungsberechtigte und Schüler ab 14) schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Das Nähere regelt die verantwortliche Lehrkraft. Besondere Hinweise gelten für die Veröffentlichung.
  6. Die Hofpausen verbringen die Schüler auf dem Schulhof oder in der Aula (Sekundarstufe). Extra geregelte Ausnahmen gelten für die Klassen 10 und 9.
  7. Bei Vorliegen einer elterlichen Erlaubnis dürfen Schüler der Sekundarstufe in Freistunden das Schulgelände verlassen.
  8. Schülerordnungsgruppen unterstützen die aufsichtsführenden Lehrkräfte, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  9. Auf dem Schulhof gilt die StVO. Fahrräder und Mopeds sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
  10. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen sowie das Mitführen, der Vertrieb und der Konsum von legalen und illegalen Drogen verboten.
  11. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken oder einen Unfall erlitten haben, melden sich im Sekretariat.
  12. Jeder Schüler ist für seine persönlichen Arbeitsmaterialien (Vollständigkeit, Benutzbarkeit) verantwortlich und hat die Obhutspflicht über sein Eigentum. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Wertsachen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Verlust oder Zerstörung übernimmt die Schule keine Haftung.
  13.  Der Verzehr von Speisen ist während des Unterrichts untersagt, die Einnahme von Getränken liegt im Ermessen des Lehrers.


Durch die Schulkonferenz beschlossen am: 11.01.2024



Datei als Druckversion:

 

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos